BALLYWULFFnet.gate

ZUTRITTSKONTROLLE UND SPERRDATEI IN SPIELSTÄTTEN.

BWN.gate kann als eigenständige Lösung, aber auch als Zusatzmodul innerhalb von BALLYWULFFnet.pro genutzt werden. Dabei vereint BALLYWULFFnet.gate unkomplizierte Lösungen für die lokale und die zentrale Spielersperrdatei, für Hausverbote und den Jugend- bzw. Spielerschutz.
 
Highlights
 
• Sichere und stabile Lösung für lokale und zentrale Spielersperrdatei
• Praxisgerechter, modularer Aufbau
• Niedriger Investitionsaufwand
• Einfache und praxisgerechte Handhabung
• Individuelle Hardware-Optionen
• Verwaltung von Hausverboten
 
 

SPIELERSPERRE/ SPIELERSPERRDATEI

1. GESETZLICHE ANFORDERUNGEN

In einigen Bundesländern gibt es so genannte Spielersperrdateien, die entweder vom Gesetzgeber selbst geführt werden (landesweit geltend) oder die von den Spielhallenbetreibern eigenverantwortlich gepflegt werden müssen (standortbezogen). Diese Spielersperrdateien sind dafür da, dass gefährdete Personen vom Spiel ausgeschlossen werden und dieser Ausschluss wirksam kontrolliert werden kann.
 

ÜNTERSTÜTZUNG DURCH BWN.GATE:

  • BWN.gate unterstützt standortbezogene ebenso wie landesweite Sperrdateien und führt diese in elektronischer Form. So ist ein Abgleich von Personalien jederzeit unkompliziert möglich.

2. GESETZLICHE ANFORDERUNGEN

Es gibt zwei Wege, Spieler zu sperren: Mittels Fremdsperre können Personen auf Antrag Dritter gesperrt werden. Davon wird in der Regel Gebrauch gemacht, wenn beispielsweise das Spielhallenpersonal oder Bezugspersonen des Spielers den Spielstätten melden, dass die betreffende Person spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist. Erkennen Menschen selbst, dass sie ein Problem mit dem Glücksspiel haben, so können sie sich selbst sperren lassen. Die Selbstsperre ist  unverzüglich wirksam, sobald der Wunsch nach Ausschluss dem Spielhallenbetreiber schriftlich mitgeteilt wurde.

ÜNTERSTÜTZUNG DURCH BWN.GATE:

  • Mit BWN.gate können Spielersperren einfach eingetragen und verwaltet werden. Die erforderlichen Vorlagen können standortbezogen angepasst und abgerufen werden.

3. GESETZLICHE ANFORDERUNGEN

Die Dauer einer Sperre ist in der Regel unbefristet. Generell kann eine Sperre dann frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten aufgehoben werden und das auch nur auf Antrag der betroffenen Person bei dem Veranstalter, der die Sperre verfügt hat sowie unter Vorlage diverser Nachweise, die je nach Bundesland variieren können.

ÜNTERSTÜTZUNG DURCH BWN.GATE:

  • BWN.gate berücksichtigt die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Sperrdauer und ermöglich jederzeit das Anpassen bzw. den Abruf erforderlicher  Unterlagen für Sperraufhebungen.
  • Extra: Ist keine Spielersperrdatei im jeweiligen Bundesland vorgesehen, können Spielhallenbetreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Mit BWN.gate können problemlos präventive Hausverbote und Hausverweise eingerichtet werden.

 

Mit BWN.gate sind Spielhallenbetreiber allen gesetzlichen Anforderungen gewachsen! BWN.gate kann als eigenständige Lösung, aber auch als Zusatzmodul innerhalb der Managementsoftware BALLYWULFFnet.pro genutzt werden.


ZUTRITTSKONTROLLE

1. GESETZLICHE ANFORDERUNGEN

Schreibt das jeweilige Landesgesetz die Möglichkeit einer Spielersperre vor, so ergibt sich daraus ein weiterer Punkt: die Zutrittskontrolle. Mit anderen Worten: Alle Personen müssen sich vor Betreten einer Spielhalle mit einem amtlichen Dokument, z.B. ihrem Personalausweis, identifizieren lassen. Die Daten werden dann mit der Spielersperrdatei vor Ort abgeglichen. Zugang darf nur erhalten, wer volljährig und nicht gesperrt ist.

ÜNTERSTÜTZUNG DURCH BWN.GATE:

  • Mit BWN.gate stehen individuelle Hardware-Optionen für eine unkomplizierte Zutrittskontrolle zur Verfügung.
  • Komfortfunktion bei der Zutrittskontrolle: Spielgäste können ihre biometrischen Daten in BWN.gate hinterlegen und sich registrieren lassen. Eine erneute Vorlage von Personaldokumenten ist beim nächsten Besuch der Spielstätte dann nicht mehr nötig.
  • Extra: Mit der Variante BWN.enterprise bietet BWN.pro zusätzlich Lösungen für den Jugend- und Spielerschutz und unterstützt bei der Dokumentation aller Maßnahmen entsprechend des eigenen Sozialkonzeptes.

Stand: Juli 2017. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

 

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